Fragen und Antworten
Was benötige ich an Unterlagen um die Behandlung beginnen zu können ?
So starten Sie ihre Behandlung: Ihre Behandlung findet im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung und der dort vertraglich vereinbarten gesetzlichen Bestimmungen statt. Sie benötigen eine Verordnung Ihres Arztes und können dann einen Termin für ein Erstgespräch/Anamnese vereinbaren. Wir bestimmen die zielgerichtete Therapie und vereinbaren verbindliche Termine.
Welche Ärzte können mir eine logopädische Heilmittelverordnung ausstellen ?
Verordnungen können je nach Störungsbild und Notwendigkeit von Ihrem Kinderarzt, Hausarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden sowie Hals,-Nasen,-Ohrenarzt und Neuologen ausgestellt werden.
Muss ich einen Termin zur Erstuntersuchung vereinbaren ?
Ja, ein Termin ist zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie diesen möglichst per Telefon. In der Regel müssen Sie Ihren Namen und Ihre Rufnummer auf den Anrufbeantworter sprechen. Unsere Therapeut/-innen rufen Sie dann schnellst möglich zurück. Je flexibler Sie zeitlich sind, desto größer ist die Chance unmittelbar mit einer Therapie beginnen zu können.
Was muss ich an Unterlagen vor Therapieantritt vorlegen ?
In der Regel reicht die Vorlage der Heilmittelverordnung Ihres Arztes aus. Diese muss vor Antriit der Behandlung ausgehändigt werden.
Ist die Behandlung ohne Heilmittelverordnung möglich ?
Nein, dies ist generell nicht möglich.
Muss ich einen Eigenanteil leisten ?
Personen unter 18 J. müssen keinen Eigenanteil leisten. Patienten übr 18J müssen den gesetzlich vorgegebenen Eigenanteil von 10% der jeweiligen Verordnung tragen soweit kein Befreiungsausweis der Krankenkasse vorgelegt werden kann.
Wie erreiche ich die Praxis mit den öffentlichen Verkehrmitteln ?
Unsere Praxen für die Logopädie in Bottrop liegen im Stadtteil Batenbrock in unmittelbarer Anbindung zur Horsterstraße, Buslinien 260 und 265 Haltestelle Düppelstr. / Ostring
Muss ich Termine absagen die ich nicht wahrnehmen kann ?
Ja unbedingt. Wir gesetzlich verpflichtet mit ihnen einen Patientenvereinbarung zu treffen. Sie müssen einen Termin mindestens 24h vor Antritt absagen, falls Sie diesen nicht wahrnehmen können. Ausnahme ist ein durch Krankheit bedingter Ausfall - hier reicht dann die Vorlage einer Krankmeldung durch ihren Arzt.
Sollte die Absage nicht rechtzeitig erfolgen oder kein entsprechender Nachweis vorliegen, sind wir gezwungen ihnen den Ausfall privat in Rechnung zu stellen. Darauf werden Sie bei Antriit ihrer Therapie noch einmal durch ihren Therapeuten hingewiesen.
Wie sind eure Öffnungzeiten ?
Unsere Öffnungszeiten sind von Montags bis Freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. An Samstagen und Sonntagen haben wir geschlossen.
Was gehört alles zur Logopädie ?
Logopädie ist ein Fachgebiet im Gesundheitswesen, das sich mit der Diagnose, Therapie und Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen befasst. Hier sind einige der Bereiche, die zur Logopädie gehören:
1. Sprachtherapie: Dies umfasst die Behandlung von Sprachstörungen wie Sprachentwicklungsverzögerungen bei Kindern oder erworbene Sprachstörungen nach einem Schlaganfall oder einer Hirnverletzung.
2. Sprechtherapie: Hier geht es um die Behandlung von Sprechstörungen wie Stottern oder Dysarthrie, die die Art und Weise beeinflussen, wie jemand spricht.
3. Stimmtherapie: Logopäden helfen Personen, ihre Stimme zu verbessern, wenn sie an Stimmstörungen wie Heiserkeit, Stimmverlust oder unangenehmer Stimmqualität leiden.
4. Schlucktherapie (Dysphagietherapie): Dies befasst sich mit Schluckstörungen, die aufgrund von neurologischen Erkrankungen, Muskelkrankheiten, oder anderen Bedingungen auftreten können.
5. Prävention und Beratung: Logopäden bieten auch präventive Maßnahmen an, um Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen vorzubeugen. Sie bieten auch Beratung für Personen mit Kommunikationsstörungen und deren Angehörige an.
6 .Diagnostik: Ein wichtiger Teil der Arbeit eines Logopäden ist die Diagnose von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen durch verschiedene Evaluationsmethoden.
Unsere Logopäden habe die entsprechenden Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und besitzen die erforderlichen Zertifizierungen, um in diesem Bereich tätig zu sein.
Sie haben Fragen ? Wir die Antworten.
Sie haben Fragen, die noch nicht beantwortet wurden ? Kein Problem, schreiben Sie uns eine E-Mail und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen so schnell wie möglich.
Fragen und Antworten
Was benötige ich an Unterlagen um die Behandlung beginnen zu können ?
So starten Sie ihre Behandlung: Ihre Behandlung findet im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung und der dort vertraglich vereinbarten gesetzlichen Bestimmungen statt. Sie benötigen eine Verordnung Ihres Arztes und können dann einen Termin für ein Erstgespräch/Anamnese vereinbaren. Wir bestimmen die zielgerichtete Therapie und vereinbaren verbindliche Termine.
Welche Ärzte können mir eine logopädische Heilmittelverordnung ausstellen ?
Verordnungen können je nach Störungsbild und Notwendigkeit von Ihrem Kinderarzt, Hausarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden sowie Hals,-Nasen,-Ohrenarzt und Neuologen ausgestellt werden.
Muss ich einen Termin zur Erstuntersuchung vereinbaren ?
Ja, ein Termin ist zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie diesen möglichst per Telefon. In der Regel müssen Sie Ihren Namen und Ihre Rufnummer auf den Anrufbeantworter sprechen. Unsere Therapeut/-innen rufen Sie dann schnellst möglich zurück. Je flexibler Sie zeitlich sind, desto größer ist die Chance unmittelbar mit einer Therapie beginnen zu können.
Was muss ich an Unterlagen vor Therapieantritt vorlegen ?
In der Regel reicht die Vorlage der Heilmittelverordnung Ihres Arztes aus. Diese muss vor Antriit der Behandlung ausgehändigt werden.
Ist die Behandlung ohne Heilmittelverordnung möglich ?
Nein, dies ist generell nicht möglich.
Muss ich einen Eigenanteil leisten ?
Personen unter 18 J. müssen keinen Eigenanteil leisten. Patienten übr 18J müssen den gesetzlich vorgegebenen Eigenanteil von 10% der jeweiligen Verordnung tragen soweit kein Befreiungsausweis der Krankenkasse vorgelegt werden kann.
Wie erreiche ich die Praxis mit den öffentlichen Verkehrmitteln ?
Unsere Praxen für die Logopädie in Bottrop liegen im Stadtteil Batenbrock in unmittelbarer Anbindung zur Horsterstraße, Buslinien 260 und 265 Haltestelle Düppelstr. / Ostring
Muss ich Termine absagen die ich nicht wahrnehmen kann ?
Ja unbedingt. Wir gesetzlich verpflichtet mit ihnen einen Patientenvereinbarung zu treffen. Sie müssen einen Termin mindestens 24h vor Antritt absagen, falls Sie diesen nicht wahrnehmen können. Ausnahme ist ein durch Krankheit bedingter Ausfall - hier reicht dann die Vorlage einer Krankmeldung durch ihren Arzt.
Sollte die Absage nicht rechtzeitig erfolgen oder kein entsprechender Nachweis vorliegen, sind wir gezwungen ihnen den Ausfall privat in Rechnung zu stellen. Darauf werden Sie bei Antriit ihrer Therapie noch einmal durch ihren Therapeuten hingewiesen.
Wie sind eure Öffnungzeiten ?
Unsere Öffnungszeiten sind von Montags bis Freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. An Samstagen und Sonntagen haben wir geschlossen.
Was gehört alles zur Logopädie ?
Logopädie ist ein Fachgebiet im Gesundheitswesen, das sich mit der Diagnose, Therapie und Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen befasst. Hier sind einige der Bereiche, die zur Logopädie gehören:
1. Sprachtherapie: Dies umfasst die Behandlung von Sprachstörungen wie Sprachentwicklungsverzögerungen bei Kindern oder erworbene Sprachstörungen nach einem Schlaganfall oder einer Hirnverletzung.
2. Sprechtherapie: Hier geht es um die Behandlung von Sprechstörungen wie Stottern oder Dysarthrie, die die Art und Weise beeinflussen, wie jemand spricht.
3. Stimmtherapie: Logopäden helfen Personen, ihre Stimme zu verbessern, wenn sie an Stimmstörungen wie Heiserkeit, Stimmverlust oder unangenehmer Stimmqualität leiden.
4. Schlucktherapie (Dysphagietherapie): Dies befasst sich mit Schluckstörungen, die aufgrund von neurologischen Erkrankungen, Muskelkrankheiten, oder anderen Bedingungen auftreten können.
5. Prävention und Beratung: Logopäden bieten auch präventive Maßnahmen an, um Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen vorzubeugen. Sie bieten auch Beratung für Personen mit Kommunikationsstörungen und deren Angehörige an.
6 .Diagnostik: Ein wichtiger Teil der Arbeit eines Logopäden ist die Diagnose von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen durch verschiedene Evaluationsmethoden.
Unsere Logopäden habe die entsprechenden Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und besitzen die erforderlichen Zertifizierungen, um in diesem Bereich tätig zu sein.
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