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So starten Sie ihre Behandlung
Ihre Behandlung findet im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung und der dort vertraglich vereinbarten gesetzlichen Bestimmungen statt.
Sie benötigen eine Verordnung ihres Arztes
Sie vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch / Anamnese
Wir bestimmen die zielgerichtete Therapie und vereinbaren verbindliche Termine
Das müssen Sie wissen
Die logopädischen Praxen sind durch die Krankenkassen verpflichtet eine Patientenvereinbarung mit ihnen zu treffen, da die Krankenkassen nicht wahrgenommende Termine nicht vergüten. Das bedeutet ohne ärztliches Atest oder eine verspätete Absage ihres Termins müssen Praxen ihnen den Ausfall privat und in Höhe des Regelsatzes in Rechnung stellen